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Videomaterial zum Thema schädliche Strahlung und Gesundheitsschutz
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1. Regionalkonferenz zum Thema nichtionisierende Strahlung

Kooperationsvereinbarung

Zwischen:

1. Union ökologischer Bewegungen (im Folgenden ZEG) aus Ljubljana, Republik Slowenien,

2. Kroatischer Verein zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung (im Folgenden HUZEZ genannt) aus Zagreb, Republik Kroatien und

3. BIOGEN-Verbände (im Folgenden als BIOGEN bezeichnet), Belgrad, Republik Serbien

In Anerkennung der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen (im Folgenden als CSOs bezeichnet) beim Aufbau einer demokratischen Gesellschaft sowie ihres Beitrags zur Verbreitung der Idee der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit in allen Lebensphasen in den Ländern Südosteuropas und insbesondere im Bereich des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt der Bürger vor der zunehmenden Präsenz nichtionisierender Strahlungsquellen (im Folgenden als NJZ bezeichnet) erkennen wir die Notwendigkeit an Harmonisierung und Einhaltung der empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen.

In Anerkennung dessen, dass die angenommenen Standards in den Ländern der Region und darüber hinaus nicht die neuesten Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Forschung in den Biowissenschaften sowie im Bereich der Auswirkungen der globalen Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern auf die öffentliche Gesundheit (im Folgenden EMZ) berücksichtigen, d Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Information und Bildung der Öffentlichkeit zu verbessern.

In Anerkennung des Interesses an der Schaffung engerer Formen der Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen mit dem Ziel, die Kapazitäten zur Verbesserung der Situation in der Region zu stärken, der Notwendigkeit einer ständigen und objektiven Berichterstattung, Aufklärung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit über die notwendige Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen, die auf den neuesten wissenschaftlich fundierten Schlussfolgerungen zu biologischen Auswirkungen und den neuesten Schlussfolgerungen medizinischer Experten zu den Auswirkungen auf den menschlichen Körper basieren, erkennen wir an, dass das Recht auf Gesundheit und eine gesunde Gesundheit besteht Lebensumfeld, unveräußerliche Menschenrechte.

Die prinzipienlose Haltung bestimmter wissenschaftlicher Institutionen, Wirtschaftssubjekte und juristischer Personen, die natürliche Ressourcen in den Ländern der Region nutzen, bedingt durch bestimmte Interessen, die im Widerspruch zu den neuesten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Weltbehörden in diesem Bereich stehen, erfordert eine kontinuierliche Aktivität, um die angemessensten, für beide Seiten akzeptablen Formen der Zusammenarbeit aller Subjekte und CSOs in der Region zu finden, um nachhaltige Modelle der öffentlichen Beteiligung demokratisch aufgebauter Gemeinschaften in allen Phasen der Entscheidungsfindung aufzubauen und die Verabschiedung gesetzlicher Vorschriften, deren Umsetzung und Umsetzung sowie deren fortschreitende Änderung, die unseren Bürgern und Nachkommen ein höheres Maß an Sicherheit und Schutz vor allen Folgen garantieren, die ihrer Gesundheit schaden und die Umwelt gefährden können,

Die Parteien haben Folgendes vereinbart:

Artikel 1.

Es entsteht eine regionale Allianz, eine Allianz von Verbänden, ein Netzwerk, das mit seinen Visionen, Missionen, Programmzielen, Programm- und Interessenaktivitäten im Bereich Gesundheit und Umweltschutz aller Arten von NJZ tätig ist.

Artikel 2.

Der Name des Vereins, der Allianz und des CSO-Netzwerks lautet:

SouthEast Europe Nonionizing Radiation Protection Alliance SEENIRPA, auf Englisch: SouthEast Europ Nonionizing Radiation Protection Alliance.

Artikel 3.

SEENIRPA ist ein unabhängiges, nichtstaatliches, offenes Netzwerk von Organisationen, die sich mit der Untersuchung der Auswirkungen der NJZ befassen. Es ist offen für die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Einzelpersonen, die im Bereich des Schutzes, der Gesundheit und der Umwelt der NJZ tätig sind.

Artikel 4.

Dass sie die gegenseitige regelmäßige Sammlung und Verarbeitung von Informationen, den Austausch von Informationen über Aktivitäten im Zusammenhang mit den Auswirkungen von nichtübertragbaren Krankheiten auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die Vorbereitung, Annahme und Umsetzung von Gesetzen und Strategien im Bereich des Gesundheitsschutzes vor nichtübertragbaren Krankheiten zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie die Umsetzung internationaler Standards, Empfehlungen, Verpflichtungen und anderer Empfehlungen der WHO, der BIOINITIATIVE, der ICNIRP und der Richtlinien des Europarates sicherstellen, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission und in Verbindung damit.

SEENIRPA wird die Praxis regelmäßiger Treffen und Konsultationen mit CSOs (mindestens einmal im Jahr) etablieren, mit dem Ziel, Informationen auszutauschen und einen besseren Einblick in die Aktivitäten, Kapazitäten und Ressourcen der Verbände, aus denen die Allianz besteht, zu gewinnen, die bei der Erstellung von Berichten und der Überwachung der Maßnahmen gemäß Empfehlungen eingesetzt werden können.

Artikel 5.

Das Büro – das Zentrum von SEENIRPA – wird sich in Belgrad befinden und die Mitglieder der Allianz bei der Organisation internationaler Treffen informieren, indem es regelmäßig die Aktivitäten anderer professioneller wissenschaftlicher Foren, Konferenzen, Kongresse, Workshops und Beratungen in Ländern der Region und der Welt überwacht.

Mitglieder informieren die SEENIRPA-Zentrale regelmäßig über ihre Aktivitäten und Versammlungen, die zur Erörterung von Gesetzesentwürfen und anderen Vorschriften im Bereich Gesundheit und Umweltschutz in den Ländern der Region organisiert werden, damit sie an diesen Aktivitäten teilnehmen können.

Im Rahmen seiner Aktivitäten wird SEENIRPA seine Mitglieder über die initiierten Aktivitäten informieren, bei deren Umsetzung helfen und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen fördern, von Verwaltungsbehörden und lokaler Selbstverwaltung bis hin zu relevanten Ministerien und anderen lokalen und internationalen Behörden, um seine Position aufzubauen und im Sinne der empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen weiterzuentwickeln

Artikel 6.

SEENIRPA wird es Mitgliedern ermöglichen, sich am Prozess der Erstellung von Plänen, Aktivitäten und Berichten über die Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Bereich Gesundheits- und Umweltschutz zu beteiligen.

SEENIRPA wird die Praxis regelmäßiger Treffen mit Mitgliedern oder deren Vertretern etablieren, um die Umsetzung der Empfehlungen der WHO und anderer weltweiter und europäischer wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen zu überwachen.

SEENIRPA wird außerdem die Praxis regelmäßiger Treffen mit Mitgliedern etablieren, die sich mit der Umsetzung der Empfehlungen und des Aarhus-Übereinkommens über die Verfügbarkeit von Informationen von öffentlicher Bedeutung befassen und sich auf den Schutz der Bürger vor der NJZ und der Umwelt beziehen, mit dem Ziel:

(a) Festlegung der Art und Weise der Organisation, Überwachung und Bewertung des Erfolgs der Umsetzung der Strategie der Aarhus-Konvention, Richtlinien und Empfehlungen von Expertengremien aus der ganzen Welt, Europa und der Region

(b) Lösung etwaiger Probleme, die während der Zusammenarbeit auftreten können.

Artikel 7.

Die Unterzeichner, die Gründer von SEENIRPA, bereiten innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung alle erforderlichen Dokumente vor und informieren die zuständigen Institutionen in ihren Ländern über die Bildung der Allianz sowie die erforderlichen Schritte, um die Allianz in ihren Sitzländern zu registrieren.

In diesem Zeitraum werden alle notwendigen Dokumente erstellt, die den Platz und die Rolle der Mitglieder sowie der Organisation von SENIRPA, die mit ihnen arbeiten und die Verbindung mit ihnen stärken wird, genauer definieren, so dass die in diesem Sektor vorhandenen Kapazitäten unter anderem für die Ausbildung der gebildeten Gremien genutzt werden, die sich um die Verwirklichung der Programmziele des gebildeten Netzwerks kümmern würden.

Die Mitglieder weisen nach ihrem Kenntnisstand auf Menschenrechtsverletzungen im Bereich des Schutzes der Bürger der NJZ und der Umwelt hin, die entweder auf Mängel im Rechtssystem oder auf diskriminierende oder unangemessene Praktiken zurückzuführen sind.

Artikel 8

SEENIRPA respektiert die Unabhängigkeit der Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen, sofern dies nicht durch die Verfassung oder die Gesetze der Länder, in denen SEENIRPA Mitglied ist, verboten ist.

Artikel 9

Die Kooperationsvereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Jede Partei kann es einseitig durch Zusendung einer schriftlichen Mitteilung kündigen.

Das Memorandum kann mit schriftlicher Zustimmung der Unterzeichnerparteien geändert werden.

Artikel 10

Das Memorandum wird in drei (3) identischen Kopien erstellt, von denen jede Partei eine erhält.


MEMORANDUM DER ZUSAMMENARBEIT

Zwischen:

1. Verband ökologischer Bewegungen (im Folgenden ZEG) in Ljubljana, Slowenien,

2. Der Kroatische Verein zum Schutz elektromagnetischer Strahlung (im Folgenden HUZEZ) aus Zagreb, Republik Kroatien und

3. Verein BIOGEN (im Folgenden BIOGEN), Belgrad, Republik Serbien

Recognizing the role of civil society organizations (hereafter CSOs) in building a democratic society, as well as their contribution to the spreading of the idea of human rights, the rule of law in all spheres of life in the countries of Southeast Europe, particularly in the field of protection of the health and environment of the citizens of the growing presence sources of non-ionizing radiation (hereinafter NJZ) recognize the need zur Harmonisierung und beachten Sie die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen.

In Anerkennung der Tatsache, dass die in der Region und darüber hinaus angenommenen Standards die Ergebnisse der neuesten Forschungsergebnisse in den Biowissenschaften sowie im Bereich der Auswirkungen der globalen Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (im Folgenden EMV) auf die öffentliche Gesundheit nicht respektieren, d. h. NJZ von izovora Telekommunikationstechnologie und Technologie für die Übertragung von Elektrizität und arbeitet an der Einrichtung eines Mechanismus der konstruktiven Zusammenarbeit, um die Information und Bildung der Öffentlichkeit zu verbessern.

In Anerkennung des Interesses an der Einrichtung engerer Formen der Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft, um die Fähigkeit zur Verbesserung der Situation in der Region zu stärken, der Notwendigkeit und objektiver Berichterstattung, Aufklärung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Nutzung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlich fundierten Schlussfolgerungen über biologische Wirkungen und der neuesten Schlussfolgerungen medizinischer Experten zu den Auswirkungen auf den menschlichen Körper erkennen wir an, dass das Recht auf Gesundheit und Eine gesunde Umwelt sind unveräußerliche Menschenrechte.

Die rücksichtslose Haltung einiger wissenschaftlicher Institutionen, Unternehmen und juristischer Personen, die NJZ-Quellen in der Region nutzen, die durch bestimmte Interessen verursacht wird, die im Widerspruch zu den neuesten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Weltbehörden in diesem Bereich stehen, erfordert eine kontinuierliche Aktivität bei der Suche nach den am besten geeigneten und für beide Seiten akzeptablen Formen der Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren und CSOs in der Region und dem Aufbau eines nachhaltigen Modells der öffentlichen Beteiligung demokratisch aufgebauter Gemeinschaften in allen Phasen der Entscheidungsfindung und

Verabschiedung von Gesetzen, Umsetzung und Verwirklichung derselben sowie deren fortschreitende Änderung, die unseren Bürgern und Nachkommen ein höheres Maß an Sicherheit und Schutz vor allen Folgen bieten wird, die Ihrer Gesundheit schaden und die Umwelt gefährden können,

Die Parteien haben Folgendes vereinbart:

Artikel 1.

Es bildet eine regionale Allianz, ein Bündnis von Verbänden und Netzwerken, deren Vision, Mission, Programmziele, Programm und Aktivitäten Interesse im Bereich des Schutzes der menschlichen Gesundheit und des Umweltschutzes aller Arten von NJZ wecken.

Artikel 2

Name Verband von Verbänden, Allianzen, Netzwerken von CSOs:

Alliance of Southeast Europe for the Protection of Non-Ioniizing Radiation SEENIRPA, auf Englisch: Southeastern Europe Non-ionizing Radiation Protection Alliance.

Artikel 3

SEENIRPA ist offen für ein unabhängiges nichtstaatliches Netzwerk von Organisationen, die sich mit der Untersuchung der Auswirkungen der NJZ befassen, und offen für die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Einzelpersonen, die im Bereich des Schutzes der NJZ, der Gesundheit und der Umwelt tätig sind.

Artikel 4.

Es wird die gegenseitige regelmäßige Sammlung und Verarbeitung von Informationen, den Informationsaustausch über Aktivitäten im Zusammenhang mit den Auswirkungen der NJZ auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die Vorbereitung, Verabschiedung und Umsetzung von Gesetzen und Strategien im Bereich des Gesundheitsschutzes der NJZ im Gesundheits- und Umweltschutz sowie die Umsetzung internationaler Standards, Empfehlungen, Verpflichtungen und anderer Empfehlungen der WHO, BIOINITIATIVE ICNIRP und Richtlinien des Europarats und des Europäischen Parlaments gewährleisten und der Europäischen Kommission gemeinsam.

SEENIRPA wird die Praxis regelmäßiger Treffen und Konsultationen mit CSOs (mindestens jährlich) etablieren, um Informationen auszutauschen und einen besseren Einblick in die Aktivitäten, Kapazitäten und Ressourcen der Verbände zu gewinnen, aus denen die Allianz besteht, und die bei der Erstellung von Berichten und der Nachbereitung durch Empfehlungen eingesetzt werden können.

Artikel 5

Das Büro im Zentrum von SEENIRPA wird in Belgrad sein und die Mitglieder der Allianz bei der Organisation internationaler Konferenzen sowie der regelmäßigen Überwachung der Aktivitäten anderer wissenschaftlicher Expertenforen, Konferenzen, Kongresse, Workshops und Konferenzen in den Ländern der Region und der Welt informieren.

Die Mitglieder von SEENIRPA werden regelmäßig über ihre Aktivitäten und Versammlungen informiert, die zum Zweck der Erörterung von Gesetzesentwürfen und anderen Vorschriften im Bereich der NJZ zsdravlja und der Umwelt in den Ländern der Region organisiert werden, um an diesen Aktivitäten teilnehmen zu können.

Im Rahmen seiner Aktivitäten wird SEENIRPA seine Mitglieder über die laufenden Aktivitäten informieren, um bei deren Umsetzung zu helfen und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern, von der Verwaltung und der lokalen Regierung bis hin zu Fachministerien und anderen lokalen und internationalen Behörden, um seine Position aufzubauen und im gleichen Geiste der empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen weiterzuentwickeln

Artikel 6

SEENIRPA wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sich an der Erstellung von Plänen, Aktivitäten und Berichten über die Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Bereich des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt der NJZ zu beteiligen.

SEENIRPA wird die Praxis regelmäßiger Treffen mit den Mitgliedern oder ihren Vertretern etablieren, um die Umsetzung der Empfehlungen der WHO und anderer internationaler und europäischer wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen zu überwachen.

SEENIRPA wird außerdem die Praxis regelmäßiger Treffen mit den Mitgliedstaaten etablieren, die sich mit der Umsetzung der Empfehlungen und des Aarhus-Übereinkommens über den Zugang zu Informationen von öffentlicher Bedeutung im Zusammenhang mit dem Schutz der Bürger der NJZ und der Umwelt befassen, mit dem Ziel:

(A) um die Möglichkeiten zur Organisation, Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit der Strategieumsetzung des Aarhus-Übereinkommens, Richtlinien und Empfehlungen von Expertengremien aus der Welt, Europa und der Region zu definieren

(B) Behebung etwaiger Probleme, die während der Zusammenarbeit auftreten.

Artikel 7

Die Unterzeichner und Gründer von SEENIRPA werden innerhalb eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung alle erforderlichen Dokumente vorbereiten und die zuständigen Institutionen in ihren Ländern informieren, um eine Allianz zu bilden, sowie die notwendigen Schritte zur Registrierung von Allianzen in ihren Heimatländern unternehmen.

Während dieser Zeit werden alle notwendigen Dokumente erstellt, die den Platz und die Rolle der Mitgliedstaaten, der Organisation SENIRPA-e, genauer definieren, was unter anderem funktionieren und die Beziehung zu ihnen zu den in diesem Sektor bestehenden Einrichtungen stärken wird, um es dem gebildeten Gremium zu ermöglichen, sich um die Ziele des geschaffenen Programmnetzwerks zu kümmern.

Die Mitglieder müssen gemäß ihren Feststellungen auf eine Verletzung der Menschenrechte im Bereich des Schutzes der Bürger der NJZ und der Umwelt hinweisen, die entweder auf Mängel im Rechtssystem oder auf eine diskriminierende oder unangemessene Praxis zurückzuführen ist.

Abschnitt 8.

SEENIRPA respektiert die Unabhängigkeit der Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen, es sei denn, sie sind durch die Verfassung oder Gesetze der Länder, in denen SEENIRPA-Mitglieder sind, verboten.

Mit Artikel 9.

Das Memorandum of Understanding tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Jede Partei kann es einseitig durch schriftliche Mitteilung kündigen.

Das Memorandum kann durch schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien geändert werden.

Von Artikel 10.

Das Memorandum wurde in drei (3) identischen Kopien verfasst, von denen jede Partei eine erhält.

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