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1. Regionalkonferenz zum Thema nichtionisierende Strahlung

Die Rolle und Bedeutung der Aarhus-Zentren bei der Anwendung der Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Installation von Basisstationen

DIE ROLLE UND BEDEUTUNG DER AARHUS-ZENTREN BEI DER ANWENDUNG DER GESETZGEBUNG IM ZUSAMMENHANG MIT
der Installation von Basisstationen (Beispiel Aarhus Center Sarajevo)

Merima Polimac, B.Sc. iur.; M.Sc. Sabina Jukan; Verein „Aarhus-Zentrum in Bosnien und Herzegowina“, Sarajevo

ZUSAMMENFASSUNG

Am 30. Mai 2012 eröffnete die OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina in Zusammenarbeit mit der Stadt Sarajevo das erste Aarhus-Zentrum in Bosnien und Herzegowina (Aarhus Center Sarajevo), das seit 2013 als unabhängige Nichtregierungsorganisation fungiert. Das Aarhus Center Sarajevo unterstützt und fördert die Umsetzung der Aarhus-Konvention im Stadtgebiet von Sarajevo und indirekt im Gebiet von Bosnien und Herzegowina, indem sie: den Behörden hilft, die in der Konvention festgelegten Verpflichtungen und Pflichten zu erfüllen, die Einführung von Vorschriften und Methoden fördert, die den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Zugang zu Gerichten im Umweltbereich ermöglichen, eine Brücke zwischen staatlichen Behörden, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft darstellt, die Umsetzung der Konvention durch die Entwicklung des Bewusstseins und der Fähigkeiten interessierter Parteien fördert, der breiteren Gemeinschaft dient, indem sie ihre Dienste aus ihrem Tätigkeitsbereich bereitstellt.

 

Im Rahmen seiner bisherigen Aktivitäten hat das Aarhus Center Sarajevo zahlreiche Beschwerden über
viele Unregelmäßigkeiten im Umweltschutz erhalten, einige davon auch im Zusammenhang mit Basisstationen.
Durch detailliertere Recherchen haben wir herausgefunden, dass es nur sehr wenige Informationen zu
diesem Problem gibt. Die Mitarbeiter des Aarhus Center Sarajevo waren aktiv an der Lösung zweier Fälle beteiligt,
der eine betraf die Siedlung Osijek (Gemeinde Ilidža, Sarajevo) und der andere die Siedlung Zenik (Gemeinde Ilidža).
In beiden Fällen wurden die Bewohner nicht über den Plan zum Bau von Basisstationen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise informiert, und es fand keine öffentliche Anhörung statt, und der Bau war in der Nähe von Einrichtungen wie
/>Schulen, Kliniken und Familienheime. Durch die Recherche der sehr engen gesetzlichen Regelungen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es nahezu kein Gesetz gibt, das sich mit dieser Thematik befasst, und dass keine Notwendigkeit besteht, eine Umweltgenehmigung zu erteilen. All dies lässt Raum für viele Betrügereien, und den Bürgern steht kein wirksames Instrument zur Bekämpfung dieses Problems zur Verfügung. Im Grunde beschränkte sich alles, was wir bisher tun konnten, darauf, Informationen zu sammeln und Druck auf die Behörden auszuüben, damit diese
Probleme gelöst werden. Im ersten Fall trug es Früchte, so dass die Basisstation nie gebaut wurde.
Wozu das Aarhus Center Sarajevo maßgeblich beitrug, indem es häufig Informationen einholte,
die Unterzeichnung einer Petition durch die Bürger von Osijek veranlasste und Druck auf die zuständigen
Behörden ausübte. Im zweiten Fall war das Aarhus Center Sarajevo involviert, als die Basisstation
fast fertig war. Der Rechtsstreit wurde über einen langen Zeitraum geführt, wobei wir mit Unterstützung der Bürger auch korrupte Handlungen erlebten, die schwer nachzuweisen waren. Als uns klar wurde,
wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hatten, forderten wir zusätzlich ein unabhängiges Gutachten an und stellten fest,
dass die Chancen, den Fall zu gewinnen, minimal sind.

Staaten regeln Gesetze im Bereich des Schutzes elektromagnetischer Felder im Freien, und
Wir sind der Meinung, dass BiH in dieser Frage weitgehend ins Stocken gerät, da es immer noch kein Gesetz gibt, auf das sich die Bürger berufen könnten, und die bestehenden Rechtsvorschriften zum
Schutz vor ionisierender Strahlung und Strahlungssicherheit verfeinert und geändert werden müssen, um die Bedingungen in diesem Bereich besser zu regeln.
Darüber hinaus müssen besondere Bedingungen für die Installation von Basisstationen in
Wohngebäuden und anderen Gebäuden, die Art und Weise der Einholung der Zustimmung des Eigentümers des Gebäudes, d

 

DIE ROLLE UND BEDEUTUNG DER AARHUS-ZENTREN BEI DER
UMSETZUNG DER GESETZGEBUNG ZUR INSTALLATION VON BASISSTATIONEN (z. B. Aarhus Center Sarajevo)

Merima Polimac, BSc. iur.; M.Sc. Sabina Jukan; Verein „Aarhus Center in BiH“, Sarajevo


ABSTRACT

Die OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina eröffnete am 30. Mai 2012 in Zusammenarbeit mit der Stadt Sarajevo das erste Aarhus
Zentrum in Bosnien und Herzegowina (Aarhus Center Sarajevo), das seit 2013 als unabhängige Nichtregierungsorganisation
fungiert. Das Aarhus Center Sarajevo unterstützt und fördert die Umsetzung der Aarhus-Konvention in der Stadt Sarajevo und indirekt in Bosnien und Herzegowina, indem es den Behörden dabei hilft, die in der Konvention festgelegten Verpflichtungen und Pflichten zu erfüllen, die Einführung von Vorschriften und Methoden zu fördern, die den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Zugang zur Gerechtigkeit im Umweltbereich erleichtern sollen, eine Brücke zwischen Regierungsbehörden, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft darstellt />Fördern Sie die Anwendung des Übereinkommens, indem Sie das Bewusstsein und die Fähigkeiten interessierter Parteien entwickeln.
Sie dienen der Gemeinschaft als Ganzes, indem Sie ihre Dienste in ihrem Aktionsbereich bereitstellen.


Im Rahmen seiner früheren Aktivitäten hat das Aarhus Center Sarajevo eine große Anzahl von Beschwerden über die vielen
Unregelmäßigkeiten beim Umweltschutz erhalten, und ein Teil davon bezog sich auf die Basisstation.
Detaillierte Recherchen ergaben, dass es zu diesem Thema nur sehr wenige Informationen gibt. Mitarbeiter des Zentrums Aarhus
Sarajevo ist aktiv an der Lösung von zwei Fällen beteiligt, einer im Zusammenhang mit der Siedlung Osijek
(Gemeinde Centar, Sarajevo) und der andere im Zusammenhang mit der Siedlung Zenik (Ilidţa). In beiden Fällen sind die Bewohner
rechtlich nicht mit dem Plan für den Bau einer Basisstation vertraut und es wurde keine öffentliche Anhörung abgehalten,
und es wird damit gerechnet, dass die Bauarbeiten Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Familienhäuser schließen werden. Die Forschung
sind sehr dürftige gesetzliche Regelungen, wir sind zu dem Schluss gekommen, dass fast keine Gesetzgebung sich nicht
auf dieses Thema bezieht, und das nicht vorgeschrieben ist oder die Erteilung einer Umweltgenehmigung erfordert. All dies
lässt Raum für viele Missbräuche, und den Bürgern steht ein wirksames Instrument zur Bekämpfung dieses Problems zur Verfügung. Was wir tun müssen, läuft im Wesentlichen darauf hinaus, Informationen zu sammeln und Druck auf die Behörden auszuüben, damit diese Probleme angegangen werden. Im ersten Fall ist es auch fruchtbar, und so wurde die Basisstation nie gebaut, was
das Aarhus Center Sarajevo maßgeblich zu häufigen Informationsanfragen beitrug, indem es eine Petition
der Bürger des Dorfes Osijek initiierte und Druck auf die zuständigen Behörden ausübte. Im
zweiten Fall des Aarhus Center wurde Sarajevo verwickelt, als die Basisstation fast fertig war. Der
Rechtsstreit wurde über einen langen Zeitraum geführt, wobei wir mit der Unterstützung der Bürger und der Korruption zu kämpfen hatten, die schwer zu beweisen war. Als uns klar wurde, dass wir alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft haben, haben wir ein zusätzliches Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen angefordert und darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten zur Erlangung des Mindestfalls bestehen. Landesgesetze regeln den Bereich elektromagnetischer Felder in offenen Räumen, und wir glauben, dass Bosnien und Herzegowina weitgehend an dieser Frage hängen, da es noch kein Gesetz darüber gibt, wie die Bürger anrufen können, und es werden Änderungen der bestehenden Gesetzgebung zum Schutz vor ionisierender Strahlung und Strahlung erforderlich sein />protection, um die Bedingungen in diesem Bereich besser bearbeiten zu können. Außerdem müssen besondere Bedingungen für
die Einrichtung von Basisstationen in Wohn- und anderen Objekten, die Art und Weise der Einholung der Zustimmung des
Eigentümers oder Mieters sowie Einschränkungen, die eine Reihe von Zellen mit sich bringen, wie z. B. die Exposition gegenüber Objekten
in der Nähe, wie Kindergärten, Entbindungsstationen, Krankenhäuser, Schulen und Hochschulen, Sportplätze und Heime, vereinbart werden.

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