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PERU – UMWELTQUALITÄTSSTANDARDS

Gemäß Artikel 2, Absatz 22 der peruanischen Verfassung besteht die Hauptpflicht des Staates darin, das Recht jedes Menschen auf ein Leben in einer ausgewogenen und guten Umgebung für die Entwicklung seines Lebens zu gewährleisten, und gemäß Artikel 67 des Gesetzes besteht die Funktion des Staates darin, eine nationale Umweltpolitik sicherzustellen. Das Gesetz über Umwelt- und nationale Ressourcen, Gesetzesbeschluss Nr. 613, Artikel 1 bekräftigt, dass die Aufrechterhaltung einer gesunden Umwelt die Pflicht jedes Bürgers ist, und betont die Verpflichtung der Regierung, Schäden an der Natur zu verhindern und zu kontrollieren, die eine normale Entwicklung und jede Form von Leben und Umwelt verhindern könnten. Standards für die Umweltqualität und den Schutz vor nichtionisierender Strahlung sind natürliche Instrumente des Umweltmanagements, um Verschmutzungen durch Strategien zum Gesundheitsschutz, eine Stärkung der staatlichen Kompetenz und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu verhindern oder zu kontrollieren.

Gemäß Absatz e) von Artikel 4 des Gesetzes 26410 des Nationalen Umweltrates, geändert durch Gesetz 28245, das den Rahmen des Gesetzes über das Nationale Umweltmanagementsystem darstellt, besteht die Funktion des Nationalen Umweltrates darin, den Prozess der Bearbeitung und Verbesserung von Standards für die Umweltqualität zu leiten, die dem Präsidenten des Rates übermittelt werden, um die Genehmigung des Obersten Gerichtshofs einzuholen. Standards für die Qualität der Umwelt durch Schutz vor nichtionisierender Strahlung.
Gemäß Absatz k) von Artikel 4 des Gesetzes 26410, geändert in Artikel 28245, schreibt die Zuständigkeit des Nationalen Rates für Umweltschutz genaue Normen für das ordnungsgemäße Funktionieren von Umweltmanagementinstrumenten vor.

Gemäß Artikel 10 (Nummer 10.1) des Gesetzes 28245
Nationaler Rat für Umweltschutz Umwelt hat die Befugnis, Normen mit Instrumenten des Umweltmanagements durch zentrale, regionale und lokale Regierungen sowie den Privatsektor durchzusetzen. Gemäß den oben genannten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Vorschriften des Nationalen Rates für Umweltschutz stehen, werden die Funktion und die strikte Anwendung der Qualitätsstandards der Lebensumwelt in nichtionisierender Strahlung als Instrument des ökologischen Managements sowie die an ihrer Umsetzung beteiligten Sektoren und Regierungsebenen geregelt. Dementsprechend wird in Artikel 118 Absatz 24 der peruanischen Verfassung betont, dass die Gesetzesentscheidung Nr. 560 im Gesetz für die Exekutivgewalt, Gesetz 26410 und Gesetz 28245, enthalten ist Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bestätigt den Höchstwert starker nichtionisierender Strahlung, der in der Umwelt vorhanden ist und dessen Überschreitung empfohlen wird, um Risiken für die menschliche Gesundheit und eine Gefährdung der Umwelt zu vermeiden. Diese Standards wurden in erster Linie zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt.

Artikel 2.
Der Nationale Rat für Umweltschutz legt die Normen fest, die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Anwendung von Standards für die Qualität der Lebensumwelt bei nichtionisierender Strahlung regeln, sowie Umweltmanagementinstrumente durch die Sektoren und Regierungsebenen, die an den Prozessen ihrer Umsetzung beteiligt sind.

Artikel 3.
Die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofs genehmigt Rat.


Herausgegeben von der peruanischen Regierung, Lima, 2. Februar 2005
Alejandro Toledo, Präsident von Peru Carlos Ferrero, Premierminister von Peru

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